Frankreichs Nationalversammlung hat am 30. Oktober 2026 einen Änderungsantrag angenommen, der eine Abgabe von 5,5 Cent pro Gigabyte für bestimmte Datenströme vorsieht. Die Schlagzeile klingt schnell nach einer neuen Gebühr auf den privaten Internetanschluss. Genau das wäre aber eine verkürzte Darstellung: Nach dem Entwurf sollen die Anbieter der übertragenen Inhalte die Abgabe schulden. Internetanbieter sollen aggregierte Datenmengen erfassen und melden.
Der Antrag gehört zum französischen Haushaltsentwurf für 2027 und wurde in erster Lesung angenommen. Damit ist er noch nicht automatisch geltendes Recht; der Entwurf und seine Bestimmungen können im weiteren Verfahren verändert werden. Ich finde den Vorschlag trotzdem diskussionswürdig – gerade weil eine Abgabe auf Datenvolumen indirekt auch Nutzer und digitale Angebote betreffen könnte.
Was der französische Vorschlag tatsächlich vorsieht
Der Änderungsantrag setzt bei den Datenmengen an, die Inhalteanbieter in Richtung französischer Internetkunden übertragen. Internetanbieter sollen dafür nach dem Entwurf konsolidierte und anonymisierte Volumen erfassen und den jeweiligen Absender identifizieren. Der Text sieht ausdrücklich vor, dass weder der Inhalt der Daten noch ihr konkretes Ziel aufgezeichnet werden soll. Die Steuer selbst würde laut Entwurf der Datenanbieter schulden, nicht der Internetprovider.
Das ist wichtig für die Einordnung: Es geht nicht um eine automatische Zusatzposition auf der Rechnung jedes französischen Haushalts. Die Erfassung soll auf Anbieterebene erfolgen. Ob und wie betroffene Unternehmen Kosten später über Preise, Werbung oder andere Geschäftsbedingungen weitergeben, ist eine andere Frage – und derzeit offen.
Warum die Rechnung mit 1 TB nicht die spätere Kundenrechnung ist
Bei 1.000 Gigabyte ergibt die Formel von 0,055 Euro pro Gigabyte rechnerisch 55 Euro. Das ist ein anschaulicher Größenvergleich, aber keine Prognose für die Rechnung eines Haushalts: Der Antrag rechnet nicht einfach den persönlichen Verbrauch eines einzelnen Anschlusses ab, sondern die erfassten Datenströme von Inhalteanbietern zu französischen Kunden. Auch ein deutscher Telekom-Vertrag würde dadurch nicht automatisch um 55 Euro teurer.
Indirekte Folgen sind dennoch denkbar. Unternehmen könnten die Kosten selbst tragen, sie teilweise weitergeben oder ihr Angebot verändern. Der Antragsteller wirbt unter anderem damit, dass die Abgabe Anbieter zu stärkerer Kompression und effizienteren Datenmengen bewegen könnte. Kritiker in der französischen Haushaltsdebatte verwiesen dagegen auf mögliche Weitergabe an Werbekunden und auf die Frage, wie die Volumen technisch zuverlässig erfasst werden sollen. Beides zeigt: Die Wirkung ist nicht mit einem festen Aufschlag pro privatem Anschluss gleichzusetzen.
Warum ich die Idee kritisch sehe
Meine Haltung ist skeptisch. Eine Abgabe pro Gigabyte kann zwar einen Anreiz schaffen, Daten effizienter zu übertragen. Gleichzeitig besteht für mich die Gefahr, dass Kosten nicht einfach bei großen Plattformen bleiben. Sie könnten sich in Preisen, Werbemodellen, der verfügbaren Videoqualität oder anderen Entscheidungen bemerkbar machen. Ob das tatsächlich passiert, lässt sich aus dem Antrag noch nicht ableiten.
Ich halte es deshalb für fragwürdig, eine Steuer an das übertragene Datenvolumen zu koppeln, ohne die möglichen Folgen für kleinere Inhalteanbieter und die Nutzer klar zu kennen. Bei einem normalen Haushalt kann schon heute viel Datenverkehr durch Streaming, Updates, Cloud-Sicherungen und Videotelefonie entstehen. Die 55 Euro für 1.000 Gigabyte machen die Größenordnung verständlich – sie dürfen aber nicht als angekündigte Haushaltsgebühr missverstanden werden.
Wie es weitergeht
Der Änderungsantrag wurde mit 11 zu 10 Stimmen angenommen. Entscheidend ist nun, wie der französische Haushalt für 2027 im weiteren parlamentarischen Verfahren behandelt wird und ob diese Regelung im endgültigen Text bleibt. Ich werde die Entwicklung weiter beobachten. Bis dahin gilt: Es handelt sich um einen angenommenen Vorschlag im Haushaltsverfahren, nicht um eine bereits geltende zusätzliche Gebühr für private Internetanschlüsse.
Quellen: heise online: Frankreich plant Internetsteuer von 5,5 Cent pro Gigabyte · Änderungsantrag I-1358 im französischen Parlament · Sitzungsprotokoll und Abstimmung vom 30. Oktober 2026


